zaterdag 9 februari 2008

Cheel Metelmann, Schäfer zu Wustrow

Generation Eins


1. Cheel METELMANN "Alt-Gaarzer Stamm" Schäfer auf Wustrow wurde circa 1630 geboren. Später heiratete dieser Thrine (--?--) circa 1660 in Steffenshagen (?). Vermutlich starb er vor 1687 in Alt-Gaarz (heute Rerik).
Er war auch bekannt unter dem Namen Michel Metelmann "Alt-Gaarzer Stamm." Michel war zwischen 1660 und 1668 von Beruf Schäfer in Hinter Bollhagen. Anschließend war er nach 1668 Schäfer in Wustrow.

Um das Jahr 1670 lebte der Schäfer Metelmann auf der Halbinsel Wustrow. Über sein Leben ist nichts auf uns gekommen. Ob Wustrow seine Heimat war oder ob er aus einer anderen Gegend durch die Unruhen des dreißigjährigen Krieges auf diese Landzunge verschlagen wurde, darüber ist uns nichts bekannt. Auch ob es eine Verbindung zwischen ihm und den Menschen seines Namens gibt, die das um 1700 beginnende Kirchenbuch der Pfarre Alt-Meteln nennt, ist unbekannt. Der Schäfer zu Wustrow war verheiratet und vermutlich ein freier Mann. Das Sterberegister der Pfarre Alt-Gaarz, wohin Wustrow gehört, beginnt 1688. 1689 finden wir eine Notiz, dass am 5 Mai "der Schefferschen Metelmannschen Tochter von Wustrow" begraben wurde. Somit wird der Schäfer selbst schon tot gewesen sein; denn sonst hätte es wohl geheißen: des Schäfers Tochter. Seine Frau überlebte ihn um eine ganze Reihe von Jahren, sie starb erst 1716 und wurde am 9 März "begraben mit einer Leich-Predigt beehret".

Thrine (--?--) wurde circa 1640 geboren. Diese starb im Mär 1716 in Wustrow. Begraben wurde sie am 9 März 1716 in Alt-Gaarz (heute Rerik).
Cheel1 Metelmann "Alt-Gaarzer Stamm" Schäfer auf Wustrow und Thrine (--?--) hatten folgende Kinder:
i. Hinrich2 wurde am 18 Mai 1661 in Hinter Bollhagen getauft. Begraben wurde er am 30 August 1662 in Steffenshagen.
2. ii. Jochim wurde am 16 Juni 1663 in Hinter Bollhagen getauft.
iii. Cathrin wurde am 19 Juli 1664 in Hinter Bollhagen getauft. Begraben wurde sie am 14 Dezember 1665 in Steffenshagen.
iv. Thrin wurde am 30 November 1666 in Hinter Bollhagen getauft. Sie heiratete Christian Becker am 3 November 1691 in Alt-Gaarz.
v. Ein Mädchen wurde circa 1670 geboren. Begraben wurde sie am 5 Mai 1689 in Alt-Gaarz.
vi. Maria wurde circa 1675 geboren. Sie heiratete Hans Peersen (Petersen) am 11 Oktober 1697 in Alt-Gaarz.
Hans PEERSEN (Petersen) war im Okt 1697 von Beruf Kutscher.
vii. Michel wurde vermutlich 1677 geboren. Begraben wurde er am 24 April 1694 in Alt-Gaarz.
3. viii. Hans wurde circa 1680 geboren.


Generation Zwei

2. Jochim METELMANN (Cheel1) wurde am 16 Juni 1663 in Hinter Bollhagen, Ksp. Steffenshagen getauft. Jochim heiratete Ursel Wesenberg, Tochter von Hans Wesenberg, am 28 Oktober 1697 in Alt-Gaarz. Er starb im Feb 1707 in Wustrow im Alter von 43 Jahren. Begraben wurde Jochim am 28 Februar 1707 in Alt-Gaarz.
Er war von Beruf Schäfer in Wustrow.

Mit den beiden Söhnen des Schäfers nimmt dann das Werden der Familie schärfere Umrisse an. Jochen (Joachim) und Hans (auch Johann genannt) Metelmann sind ihre Namen. Außer diesen, berichtet das Kirchenbuch noch von einigen anderen, die wohl als Geschwister der beiden angesprochen werden können. Zunächst ist die bereits erwähnte Tochter, deren Namen wir nicht wissen und die am 5 Mai 1689 begraben wurde, dann eine andere Tochter Trine Metelmann, die am 3 November 1691 mit Christian Becker vertraut wurde, ferner ein Sohn Michel Metelmann, der am 24 April 1694 begraben wurde und endlich noch eine Tochter namens Maria Metelmann, die am 11 Oktober 1697 mit Hanß Peersen, "Ihr Excell. des Herr Generalleutnant von Plessen Kutscher" vertraut wurde.
Vierzehn Tage später, dem 28 Oktober 1697 "als am Tage Simonis u. Judae" wurde "der Schäffer von Wustro Jochen Metelmann mit Ursel Wesenbergsche" vertraut. Dieser war nach des Vaters Tode das Haupt der Familie, da sein Bruder Hans um beträchtliches jünger war als er. Das wird auch bestätigt durch das Beichtkinderverzeichnis vom 29 Mai 1703, wonach im Schäferkaten zu Wustrow der Schäfer mit seiner Frau, seinem Bruder, der Schäferknecht und ein Schäferjunge lebten bei ihm, außerdem des Schäfers noch lebende alte Mutter, die ja erst 1716 starb, und eine Schwester, deren Namen wir nicht kennen, so dass es im ganzen 6 Personen waren, die zum Abendmahl gingen. Dass der gemeinte Schäfer, dessen Name freilich nicht ausdrücklich genannt wird, Jochen Metelmann ist, können wir mit Hilfe des Taufregisters feststellen; denn bei der Geburt aller seiner Kinder von 1698 bis 1706 wird er stets als "Schäfer von Wustro" bezeichnet. Im Jahre 1707 am 18 Februar wird Jochen Metelmann "Schäfer von Wustrau, so auch eine Leich-Predigt bekommen" begraben; vielleicht ist er es, der nach einem Mündlichem durch die Generationen weiter gegebenen Gerücht vor dem Altar der Kirche zu Alt-Gaarz begraben wurde. Wann seine Frau gestorben ist, berichtet uns das Kirchenbuch nicht.
Ursel WESENBERG wurde vermutlich 1672 geboren. Sie starb nach Juni 1729.
Jochim Metelmann und Ursel Wesenberg hatten folgende Kinder:
i. Helmuth wurde am 17 Juli 1698 in Alt-Gaarz getauft.
ii. Antonius wurde am 3 April 1700 in Alt-Gaarz getauft.
iii. Margreta wurde am 28 Februar 1702 in Alt-Gaarz getauft.
iv. Johan Friderich wurde am 14 März 1704 in Alt-Gaarz getauft.
v. Elisabeth Agnes wurde am 22 September 1706 in Alt-Gaarz getauft.

3. Hans METELMANN (Cheel1) wurde circa 1680 geboren. Dieser heiratete Maria Sophia Sengbusch am 14 September 1718 in Alt-Gaarz (heute Rerik). Später heiratete er, in zweiter Ehe, Trine Greta Bliefernicht, Tochter von Claus Bliefernicht und Margrete Sass, am 2 November 1725 in Alt-Gaarz. Hans starb nach 1751 in Brunshaupten.
Im Sep 1718 war er von Beruf Schäfer in Gaarzerhof. Und zwischen 1720 und 1734 Schäfer in Blengow.

Wir haben schon im ersten Teil dieser “Darstellung” gelesen, dass Jochen Metelmann noch einen jüngeren Bruder hatte. Dieser hieß Hans oder Johann Metelmann. Dieser war um einige Jahre jünger als sein Bruder und lebte bis nach 1751. Genau lässt sich sein Tod leider nicht ermitteln, da in dem betreffenden Kirchenbuch (Brunshaupten) im Sterberegister eine Lücke von mehreren Jahren ist. Er war wie sein Bruder Schäfer und zwar begegnen wir ihm zuerst im Jahre 1703, wo seiner im Beichtkinderverzeichnis zu Alt-Gaarz Erwähnung getan wird. Damals noch Schäferknecht bei seinem Bruder, machte er sich mit den Jahren selbständig und als er am 14 September 1718 mit Maria Sophia Sengbuschen aus Kröpelin vertraut wird, ist er wohl schon etliche Jahre Schäfer zu Gaarzerhof, eine Stelle, die ja später auch sein Brudersohn Samuel Helmuth Metelmann eine Zeit lang innehatte. 1719 ist er aber bereits nach dem Nachbardorfe Blengow übergesiedelt, wo er gleichfalls Schäfer ist und hier wird sein erstes Kind Augusta Elisabeth am 11 Juni 1719 geboren. In alter Anhänglichkeit bittet er das Fräulein Elisabeth von Plessen und Daniel Liesekau von Wustrow, aus seiner Heimat kommend, sowie die Frau des Verwalters vom Gaarzerhof zu Paten. 1720 oder 1721 hat ihm seine Frau noch eine zweite Tochter geboren, Hedwig Lucia Augusta, deren Geburtstag aber nirgends verzeichnet steht; sie wird uns weiter unten noch einmal begegnen. Am 5 Februar 1722 wird Hans Metelmanns Frau, “welche auch mit einer Leichpredigt beehret”, begraben. Dreieinhalb Jahre später am 2 November 1725, heiratete Hans Metelmann ein zweites Mal und zwar die Trine Greta Blifernichten, “eine losgekaufte Blengauische Unterthanin”, die Tochter des Knechtes Claß Blifernicht von Blengow, wo sie am 26 April 1705 geboren war. Die erste Frucht dieser Ehe war ein “vorzeitiges Kind”, das am 22 April 1726 begraben wurde. Am 27 April 1727 wurde dann Ulrich Christopher getauft, der zum Stammvater einer weit verzweigten Nachkommenschaft wurde. Ein zweiter Sohn, Johann Christopher wurde am 1 Oktober 1729 über die Taufe gehalten und dem folgten noch drei Töchter: Catharina Sophia am 21 November 1730, Maria Magdalena am 11 März 1732 und Sophia Catharina am 17 Januar 1734. Was aus den drei Töchtern wurde, blieb uns verborgen; ebenso ist trotz eifriger Suche Johann Christopher Metelmann verschollen geblieben. Wie lange Hans Metelmann noch Schäfer in Blengow nach 1734 war, muss dahingestellt bleiben. Sicherlich ist er noch manche Jahre dort gewesen. Zuletzt begegnen wir ihm im Kirchenbuche mit seiner Tochter zusammen am 20 April 1740 als Paten: “Hanß Meittelmann, Hedwig Meitelmansch”.
Inzwischen war Hans Metelmanns Sohn Ulrich Christopher Metelmann zu Amt und Brot gekommen. Er hatte wohl zu Beginn des Jahres 1745, also mit 18 Jahren, die Stelle eines Küsters und Organisten an der Kirche zu Brunshaupten erhalten; denn in diesem Jahre finden wir ihn zum ersten Male im dortigen Kirchenbuche und zwar am 2 März 1745, an welchem Tage der Pastor Meyer, der übrigens später Ulrich Christoph Metelmanns Schwiegervater wurde, als Gevattern aufgezeichnet: “der Organist, meine Schwester Jungfer Anna Margaretha Meyern und Metellmansche”. In diesen Jahren wird also auch Hans Metelmann seinen Schäferberuf kaum noch ausgeübt haben, wenn wir diese Bezeichnung “Metellmansche” wohl richtig als “die alte Metelmann”, d.h. die Mutter des Organisten und Frau des Schäfers, deuten. Sicher ist, dass er 1749 bei seinem Sohne in Brunshaupten lebte; denn in dieses Jahr fällt ein Prozess, den er gegen seine Tochter Hedwig Lucia Augusta zu führen hatte und dem wir manche interessante Einzelheiten verdanken. So wirft er ein kurzes Schlaglicht auf das Verhältnis der Hedwig Metelmann zu ihrer Stiefmutter. Wir sehen auch, dass der alternde Hans Metelmann wohl unter dem Einfluss seiner um viele Jahre jüngeren Frau stand. Dieser Prozess selbst aber ist so bezeichnend, dass das Protokoll hier vollständig mitgeteilt sei:


Durchlauchtigster Hertzog
Gnädigster Hertzog und Herr

Wir Endesbenannte haben uns nach dem beyderseits Eltern zu Anfangs keine Dissensum (gegenteilige Meinung) geäussert in tractaten (inzwischen) zur Verlobung angelaßen! Staat deßen wir aber erhoffet, daß ein vollständiger feierlicher Consens (Zustimmung) unfehlbahrlich erfolgen würde, so müssen wir nunmehr erfahren, dass mein, der Metelmanns Vater, Hanss Metelmann in Brunshöften, den väterlichen Consens uns vorenthält, solchergestalten daß wir dahero auch in unserem Vorhaben nicht zum Zwecke gelangen mögen. Allermaßen aber wir dieses Verlobungsword mit Gott und eifrigem Gebeth angefangen haben, dazu wir auch unsere Jahre haben, und also nicht aus leichtsinniger Begierde zusammen laufen fürnehmlich auch zu vermuthen steht, dass vorgedachter Hans Metelmann nur um deßwillen den Consens verweigert, weilen seine Frau, alß meiner, der Metelmanns Stief Mutter sich gerne mit der Last der Aussteuer verschönet sehet, und man vielleicht wenige Neigung bey sich spühret, mir das mütterliche so noch der Vater in Häusern hat, herauszugeben, solchernach also keine vernünftige begründete Ursache, warum der Consens nicht ertheilet werden könne, vorhanden ist, noch auch je wird angegeben werden können: so flehen in der tiefsten Dehmuth wir hierdurch unterthänigst an, Ew. hertzogl. Durchl. und Gnaden geruhen wollen, einen kurtzen terminum (Termin) zum Vorbescheid anzuberahmen und so dann, nach befundenen Umbständen, daß der väterliche Consens ohne Ursache hinterhalten werde, denselben ex plenitudine potestatis (aus staatlicher Vollmacht) zu ergäntzen. Wir zweifeln bewandten Sachen keines Weges an Fürstgnädigster Erhörung und beharren alstets, so lange wir leben, mit der ersinnlichsten Devotion (Ergebenheit)


Ew. Hertzoglichen Durchlauchten unterthänigster und dehmüthigster

Alten-Gartz Hans Jochim Gustav Krämer
d. 23ten Jan. 1749 und Hedwig Metelmann


Diesem Wunsch willfahrte der Herzog und lud beide Teile vor das Konsistorium in Rostock, wo am 5 Februar 1749 die Verhandlung statt fand, über das folgendes Protokoll aufgenommen wurde:

Anno1749 de 5ten Februarii
In Sachen
Hans Jochim Krämers und Hedewig Metelmanns, zu Alten Gartz, Supplicanten (Klägern),
ctra (gegen)
Hans Metelmann, zu Brunshöfen, Supplicaten (Beklagten).

H. Dr. Giese P.P. (= Dr. Giese, Vorsitzender, usw.) Vermöge der Hertzogl. Ladung hat sich sowohl Krämer als auch Hedewig Metelmannen gehorsamst einfinden wollen. Es beziehen sich selbige auf die übergebene Schrift repetieren (wiederholen) daraus alles Diensame, welchem sie noch hinzu fügen, wasmaßen sie glauben, es werde der Metelmann, wann ihm von diesem Hertzogl. Gericht eine Vorstellung geschehen sollte, seine Bewilligung zur Heyrath abgeben, besonders da die Hed. Metelmannen genugsam im Stande ist, sich ihrer Hände Arbeit zu ernehren, gleich solches schon seit 10 Jahren geschehen, und noch fernerhin geschehen kann, wann ihr Vater die materna (das mütterliche Erbteil) an die selbe auskehren würde, und der Krämer auch genugsam im Stande, sein Brot zu erwerben. Es wird also unterthst und demüthigst gebeten, den Väterl. Consens von Gerichtswegen zu suppliren (ergänzen) und partibus, cognita causa, (den Verlobten darnach) gndst zu erlauben, daß sie sich dürfen proclamiren und copuliren (aufbieten und trauen) laßen.

Introvogata Hedewig Metelmanns et interrogata (H.M. hereingerufen und befragt).
1) Wie alt sie sey?
R. (= respondit: sie antwortet) Ohngefehr 30 Jahr.
2) An welchem Orte und bey wem sie sich anjetzo aufhalte?
R. Sie diene zu Alten Gartz bey der dortigen verwittweten Pastorin Möllern.
3) Ob sie sich dem Krämern zur Ehe versprochen habe?
R. Ja.
4) Zu welcher Zeit solches geschehen?
R. Um Ostern aus abgewichenen Jahres.
5) Warum sie solches wieder Wißen und Willen ihres Vaters gethan?
R. Sie hätte zu ihrem Vater davon gesprochen und von ihm weder die Zusage noch Absage seiner Einwilligung erhalten.
6) Ob sie und Krämer sich miteinander auf die Ehe beschenket?
R. Ja. Krämer hätte ihr 4 Reichsthaler am Gelde und sie ihm einen Brusttuch mit silbernen Knöpfen gegeben etc.
7) Ob sie sich nicht straffällig erkennen müße, daß sie, dem Willen ihres Vaters zuwieder, sich solchergestalt mit Krämern verbunden habe?
R. Sie würde sich mit Krämern nicht soweit eingelassen haben, wenn ihr Vater seine Einwilligung sogleich abgeschlagen haben würde. Ihr Vater wäre auch hierin nicht Schuld sondern ihre Stief Mutter.
8) Ob sie denn nicht gewillet sey, wann ihr Vater der Heyrath beständig wiedersprechen sollte, von dem Krämer abzulaßen?
R. Sie fünde die Heyrath mit dem Krämer gerathen zu seyn, und hätte anfangs obdeponirter maßen (wie angegeben), von ihrem Vater keine abschlägige Antwort bekommen; es sey auch derselbe nachhin verschiedentlich um seinen Consens angesprochen worden. addit (sie fügt hinzu): Ihr Vater hätte bisher sich immer dawieder gelegt, wann sich Freyer zu ihr gefunden, als z.E. ein Schneider aus Buckow, Namens Starck, der Rademacher Stockmann aus Cröplin, der Rademacher Hartnack zu Bastorff, der Fischer Bunter zu Alten Gartz, welche doch alle ihr Brodt gehabt und bereits geheyrathet.
Dimisha (sie wurde hinausgeschickt).

Introvocatus Hans Jochim Gustav Krämer et interrogatus
1) Wie alt er sey und wovon er sich ernehre?
R. Er sey ohngefähr 28 Jahre alt, und diene anjetzo als Knecht bey herrn Pastore Hashen zu Alten Gartz,
2) Ob er unterthänig sey?
R. Nein.
3) Zu welcher Zeit er sich mit der Hedewig Metelmanns verlobet habe?
R. Um abgewichenen Ostern aus.
4) Ob er Hans Metelmannen ihrentwegen gehörig angesprochen?
R. Zu zweyen unterschiedenen mahlen hätte er es selbst gethan, und nachher wäre auch die Ansprache durch ein paar andere Männer verrichtet.
5) Was ihm darauf zur Antwort geworden?
R. Metelmann hätte es ihm zwar nicht abgesagt, aber doch auch gesprochen, er könne nicht ja dazu sagen, weil seine Tochter gebrechlich wäre, also nicht arbeiten könnte, auch noch Zeit hätte etc.
6) Ob er ein Geschenk auf die Ehe von der Metelmannen erhalten, und er ihr dagegen mit 4 Reichsthalern wieder beschenket habe?
R. Ja.
7) Ob er nicht erkennen müßte, strafwürdig zu seyn, daß er sich in eine ordentliche Verlobung und Beschenkung eingelaßen, ehe der alte Metelmann seinen Willen darinn gegeben?
R. Weil der Vater es nicht abgesaget, so habe er geglaubet nichts straffälliges hierunter zu begehen.
8) Ob er nicht wiederum von der Metelmannen ablaßen wolle, im Fall der Vater nicht dahin bewogen werden könne, seinen Consens darin zu geben?
R. Er wolle sie doch gern haben.
9) Wo mit die sich dann einander gehörig zu ernehren gedächten?
R. Er könne arbeiten, und sie mit dem nehren und sonsten auch schon etwas verdienen.
Dimishus.

Introvogatus Hans Metelmann et interrogatus
1) Ob er ein freyer Mann sey?
R. Ja.
2) Ob er nicht seinen Willen geben wolle zur Heirat seiner Tochter mit dem Krämer?
R. Mit seinem Willen könne die Heyrath nicht vor sich gehen.
3) Was er dann vor Ursachen zum Wiederspruch habe?
R. Seine Tochter sey gebrechlich und könne also keine schwere Arbeit verrichten, welche jedoch erforderlich seyn würde, wann sie Krämern heyrathete, indem derselbe weiter nichts als die Landarbeit verstünde.
4) Ob diese Ursache wohl für genugsam gehalten werden könne, da seine Tochter vermögend sey, sich ihrer Hände Arbeit zu ernehren, und also dem Krämern dadurch zu Hülffe könne?
R. Ausserdem müße er noch anzeigen, dass Krämer fleißig zu Kruge gienge und daselbst spielte und söffe. Es stünde also zu befürchten, dass er nicht allein seiner Tochter kein gut thun, sondern auch ihr weniges Vermögen binnen kurzer Zeit durchbringen würde.
5) Ob er es ordentlich beweisen könne, dass Krämer angezeigter maßen dem Sauffen und Spielen ergeben sey?
R. Ja.
6) Ob Supplicatens Tochter schon sonst verschiedene gefunden, die sich um ihr beworben als den Schneider aus Buckow etc. Er aber niemals seine Einwilligung geben wollen?
R. Er könne nicht leugnen, seiner Tochter die gedachten Heyrathen wiederrathen zu haben, wovon sie sich auch willig abrathen laßen, weil sie ein gebrechlich Mensch wäre.
7) Ob nicht vielmehr die Ursach seines bisherigen Wiederstrebens darin gegründet sey, weil er nicht gerne seiner Tochter das mütterliche auskehren, und die Stief Mutter die Aussteuer einbehalten wolle?
R. Wenn seine Tochter eine anständige Heyrath treffen könnte, so würde er ihr das mütterliche nicht vorenthalten, seine Frau hätte auch viel von seiner Tochter gehalten. Nichthin aber wäre eine Uneinigkeit zwischen seiner Frauen und des Krämers Mutter entstanden, weil diese auf seine Tochter sehr gescholten, dass also seine Frau mit der Freyerey auch nicht zufrieden sein könne.
Dimishus.

Revocatus Hans Jochim Krämer et interrogatus (H.J.Krämer wurde erneut hereingerufen und befragt)
1) Ob er häuffig zu Kruge gehe, daselbst spiele und sauffe, und besoffen zu Hause komme?
R. Nein, Herr Pastor Hashe würde nicht über ihn klagen können, dass er dergl. verübe und seine Arbeit versäume. Ein einziges mahl wäre es im vorigen Jahre geschehen dass ihn ein paar Fischer im Gartzer-Kruge mit practiquen (Kniffen) beym Spiel gekricht, und ihm ein paar Reichsthaler abgenommen, aber weder vor noch nachher wäre dergl. von ihm geschehen. Indeßen könne er nicht leugnen, dass er unterweilen wol nach dem Kruge sich begebe, um ein Krug Bier zu trinken, wie auf dem Lande gewöhnlich.
2) Ob Herr Pastor Hashe ihn anjetzo abschaffen würde ?
R. Nein, er würde ihn gerne behalten, solange er noch unverheyrathet wäre.
Dimishus.

Revocatus Hans Metelmann und ist demselben obige Deposition (Erklärung) Krämers eröffnet, worauf er nichts Sonderliches antworten kann. Nachdem ihm sodann vom hochfürstl. Gericht nach Beschaffenheit derer Umstände nachdrücklich zugeredet worden, hat er sich endlich entschlossen, in die Heyrath derer Supplicanten zu willigen, auch gegen diesen beyden seine Einwilligung ausdrücklich declariert (erklärt), worauf dieselben sich kindlich bedanket und allen schuldigen Gehorsam versprochen haben.

So wurde Hans Jochim Krämer mit Hedwig Metelmann am 2 Mai 1749 zu Alt-Gartz getraut. Aber über dieser Ehe waltete kein guter Stern; denn Krämer stirbt bald darauf, sodass schon das Beichtkinderverzeichnis zu Russow vom Jahre 1751 melden muss: In den bei Roggow liegenden Wohnungen lebt “Hedwig Meitelmanns, sel. Hans Krämers Witwe”. Wann Hedwig Metelmann gestorben ist, wissen wir nicht.
Auch Hans Metelmann wird wenige Jahre danach zur ewigen Ruhe eingegangen sein. Zum letzten Mal wird seine Erwähnung im Beichtkinderverzeichnis Brunshaupten von 1751 getan.
Von seiner Frau wurde Hans Metelmann lange überlebt. Sie starb erst am 14 Dezember 1780 im Hause ihres Sohnes, im Alter von 79 Jahren. Am 20 Dezember wurde sie begraben “mit einer Leichenrede vor dem Altar, dafür 32 Schillinge bezahlet worden”.

Maria Sophia SENGBUSCH wurde vermutlich 1693 in Kröpelin, Mecklenburg-Schwerin geboren. Begraben wurde sie am 3 Februar 1722 in Alt-Gaarz.
Hans2 Metelmann und Maria Sophia Sengbusch hatten folgende Kinder:
i. Agnesa Elisabeth wurde am 11 Juni 1719 in Blengow getauft. Begraben wurde sie am 22 April 1726 in Alt-Gaarz.
ii. Hedwig wurde vermutlich 1721 in Blengow geboren. Sie heiratete Joachim Gustav Krechmer am 2 Mai 1749 in Alt-Gaarz, es stammt ein Sohn aus dieser Ehe.
Ihr vollständiger Name war Hedwig Lucia Augusta METELMANN. Diese war auch bekannt unter dem Namen Hedwig Lucia MEITTELMANN.
Joachim Gustav KRECHMER wurde vermutlich 1720 geboren. Dieser starb circa 1750. Er war mit Stand vom 1749 auch bekannt unter dem Namen Hans Joachim Gustav Krehmer. Im Mai 1749 war dieser von Beruf Knecht in Alt-Gaarz.

Trine Greta BLIEFERNICHT wurde am 26 April 1705 in Blengow, Ksp. Alt-Gaarz getauft. Sie starb am 17 Dezember 1780 in Brunshaupten im Alter von 75 Jahren. Begraben wurde diese am 20 Dezember 1780 in Brunshaupten. Trine Greta war auch bekannt unter dem Namen Catharina Margaretha Bliefernicht.
Hans Metelmann und Trine Greta Bliefernicht hatten folgende Kinder:
i. Ein "vorzeitiges Kind"3 wurde am 22 April 1726 in Blengow geboren.
ii. Ulrich Christopher wurde am 27 April 1727 in Blengow getauft.
iii. Johann Christopher wurde am 1 Oktober 1729 in Blengow getauft. Er ist wohl jung gestorben. iv. Catharina Sophia wurde am 21 November 1730 in Blengow getauft. Sie heiratete David Reincke circa 1755 in Brunshaupten.
v. Maria Magdalena wurde am 11 März 1732 in Blengow geboren.
vi. Sophia Catharina wurde am 17 Januar 1734 in Blengow geboren. Sie heiratete N Freytag am 16 Juni 1752 in Brunshaupten.

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